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Baurecht in Luzern

Bau­be­wil­li­gung

Baubewilligung

Die Regel lautet: Wer ein neues Bauprojekt realisieren möchte, muss vor Baubeginn über eine Bewilligung verfügen. Für ein Bauvorhaben ist ausnahmsweise nur dann keine Bewilligung nötig, wenn weder für die Öffentlichkeit noch für die Nachbarn ein Interesse daran besteht, die Übereinstimmung des Bauvorhabens mit den öffentlich-rechtlichen Bau- und Nutzungsvorschriften vorgängig zu kontrollieren.


Ein Baubewilligungsverfahren birgt zahlreiche Fallstricken. So stellt sich je nach Bauvorhaben beispielsweise die Frage, ob neben einer Baubewilligung noch weitere Bewilligungen nötig sind. Immer wieder im Bewilligungsprozesses relevant sind auch die berüchtigten Baueinsprachen: Wie müssen Sie vorgehen, wenn ein Nachbar Einsprache gegen Ihr Bauprojekt erhoben hat? Vielleicht ist die Sachlage aber auch umgekehrt und es sind Sie, die ein Bauvorhaben Ihres Nachbarn verhindern möchten; welche Vorschriften haben Sie in diesem Fall zu beachten?


Unsere Anwälte beraten Sie gerne im gesamte Bewilligungs- und/oder Einspracheverfahren.


Kontaktieren Sie uns unter 041 910 54 54 oder über info@kanzlei-bellevue.ch. Wir freuen uns, Ihnen zur Seite stehen zu dürfen!

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